Baurecht

Bereits vor Unterzeichnung des Bauvertrages ist es wichtig, sich über die einzelnen Vertragsbestimmungen zu informieren und deren Tragweite und Bedeutung zu erfassen. Dies ist für den Laien nicht immer einfach, fast immer sind Spezialkenntnisse im Bau- und Architektenrecht gefragt. Ist der Vertrag erst unterzeichnet, ist es in den allermeisten Fällen nicht mehr möglich, Änderungen herbeizuführen.

Auch gilt es häufig, Gewährleistungsansprüche wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Mängel durchzusetzen oder abzuwehren.

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahr 1989 bin ich verstärkt im privaten Baurecht beratend und forensisch tätig. Meine Tätigkeit umfasst also die rechtliche Beratung von der Idee zur Verwirklichung eines Bauvorhabens bis zu dessen Abnahme und -falls erforderlich- auch in der gerichtlichen Prozessvertretung. Darüber hinaus bin ich auch im Architektenrecht tätig.