Familienrecht

Trennung

Bevor eine Ehe geschieden werden kann, hat der Gesetzgeber ein Trennungsjahr vorgeschrieben. Bereits in diesem Stadium sind viele Dinge zu klären und zu regeln. Kann eine Trennung schon in der gemeinsamen Ehewohnung erfolgen, welcher Ehepartner sollte die Wohnung räumen und was steht ihm von dem gemeinsamen Haushaltsgegenständen zu? Sind Regelungen zum Sorge- oder Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder zu treffen und ergeben sich Unterhaltsansprüche für die Kinder oder einen der Ehegatten? Wenn ja, in welcher Höhe? Hier berate ich Sie gern.

ronald-fuer-homepage-76-von-102-800x533

Scheidung

Zur Ehescheidung ist ein Antrag beim zuständigen Familiengericht erforderlich, der durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden muss. Dies kann nach Ablauf des Trennungsjahres, in seltenen Fällen auch früher erfolgen.

Mit der Ehescheidung wird automatisch der Versorgungsausgleich durchgeführt, sofern die Ehegatten diesen nicht durch eine notarielle Vereinbarung ausgeschlossen haben. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner die Hälfte seiner während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften an den anderen abtreten muss.

Nun sollte auch die Auseinandersetzung des Vermögens und gegebenenfalls eines gemeinsamen Grundstückes oder einer gemeinsamen Eigentumswohnung erfolgen.

Auch ist der Ehegattenunterhalt neu zu regeln, da sich die Voraussetzungen und die Höhe mit der Scheidung ändern und die Unterhaltsbeträge, die während der Trennungszeit geleistet worden sind, oft nicht länger gerechtfertigt sind.

Aufgrund langjähriger Erfahrung stehe ich hier an Ihrer Seite und helfe Ihnen, möglichst konfliktfrei wirtschaftlich vernünftige Ergebnisse zu erzielen.